Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung versichert die im Versicherungsvertrag
bezeichneten Gebäude. Bestandteile eines Wohngebäudes gelten oft als
mitversichert. Bestandteile sind Sachen, die nicht voneinander getrennt werden
können, ohne dass der eine oder andere Bestandteil zerstört oder in
seinem Wesen verändert wird. Bestandteile im Gebäude (Fertighaus) sind z.B.:
Türen, Einbauschränke, Fenster, Briefkasten oder Mauern im Garten.
In der Wohngebäudeversicherung werden zum Beispiel Schäden, die durch
Feuer / Brand, Leitungswasser oder Sturm entstehen, versichert. Der
Versicherungswert richtet sch entweder nach Zeitwert oder nach dem gemeinen Wert.
Informationen zur Gebäudeversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung, sollte jeder Wohnungseigentümer oder
Hausbesitzer, abschließen. Der finanzielle Verlust durch einen Schaden
steht meist in keiner Relation zu den aufzubringenden Versicherungsbeiträgen.
Wer ein Gebäude finanziert, bekommt oft auch von den Banken die Auflage, das
Gebäude ausreichend gegen eventuelle Schäden mit einer
Wohngebäudeversicherung abzusichern.
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