Unfallversicherung
Die Unfallversicherung tritt ein, für Versicherungsfälle, die Invalidität oder den Tod zur Folge haben. Sie leistet bei Schadenfällen am Arbeitsplatz, im Privatleben, Sport oder auch im Urlaub. Unfallversicherungsschutz besteht im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, weltweit und rund um die Uhr.
Die Gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Betriebsunfällen und auf dem direkten Weg zur Arbeit, oder von der Arbeit nach Hause. Selbst die Mittagspause gilt selten als „mitversichert."
Der Begriff „Unfall" ist wie folgt definiert:
Plötzlich, von außen - unfreiwilliges - auf den Körper einwirkendes Ereignis.
Die Todesfallentschädigung:
Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an gerechnet, zum Tode, so wird Entschädigung nach der versicherten Todesfallsumme geleistet.
Der Invaliditätsgrad:
Tritt als Unfallfolge eine dauernde Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit innerhalb eines Jahres, vom Unfalltag an gerechnet ein, wird nach dem Grade der Beeinträchtigung, Entschädigung in Kapital oder Rentenform gewährt.
Zur Festellung des Invaliditätsgrades, dient eine Gliedertabelle. Dort sind der Körper und seine Gliedmaßen in Prozente aufgeteilt. So bedeutet üblicherweise - z.B. der Verlust der Sehkraft eines Auges, einen Invaliditätsgrad von 50%.
Beträgt die Invaliditätssumme nun 500.000,- EUR für den gesamten Körper, so wäre nach einem Unfall, der den Verlust der Sehkraft eines Auges zur Folge hätte, eine Leistung von 250.000,- EUR fällig. Die Todesfallsumme ist extra deklariert und kann den Wünschen des Versicherungsnehmers angepasst werden.
Übliche Leistungsarten sind:
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- Invaliditätssumme
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- Todesfallsumme
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- Krankenhaustagegeld
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- Übergangsleistung
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- Bergungskosten
Man unterscheidet:
Private Risikounfallversicherung:
Hier steht dem Beitrag außchliesslich das zu versichernde Risiko gegenüber. Der jährlich zu entrichtende Beitrag ist ein s.g. Risikobeitrag. Tritt nun im vereinbarten Versicherungszeitraum der Versicherungsfall ein, so kommt die vereinbarte Leistung zur Auszahlung.
Endet die Versicherungszeit ohne, dass ein Versicherungsfall eingetreten ist, so endet die Versicherung ebenfalls muss verlängert werden. Der Versicherungsnehmer hat keinerlei Ansprüche auf Rückzahlung der Beiträge, wegen z.B.: „Nicht in Anspruchnahme der Leistung"
Private Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr:
Der Beitrag dient zur Absicherung des Risikos und besteht gleichzeitig noch aus einem Sparanteil. Die Leistung im Versicherungsfall ist ähnlich, wie bei der Risikounfallversicherung. Unterschied ist, dass am Ende der Laufzeit die eingezahlten Beiträge wieder zurückerstattet werden.
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