Rechtsschutzversicherung
Die Aufgaben der Rechtsschutzversicherung sind, dafür zu sorgen, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann. Der Versicherer trägt die für die Interessenswahrnehmung entstehenden Kosten
Der Umfang des Versicherungsschutzes kann in verschiednen Formen und oft auch, in unterschiedlichen Versicherungspaketen vereinbart werden.
Leistungsarten können sein:
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- Schadenersatzrechtsschutz
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- Wohnungs - und Grundstücksrechtsschutz
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- Arbeitsrechtsschutz
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- Vertragsrechtsschutz
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- Verkehrsrechtsschutz
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- Sozialgerichtsrechtsschutz
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- Strafrechtsschutz für die Verteidigung eines Vorwurfs
Beispiele:
Schadensersatzrechtsschutz:
Herr A muss seinen Freund Herrn B verklagen, weil B ein Privatdarlehen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzahlt.
Wohnungs und Grundstücksrechtsschutz:
- Mieter A hat Probleme mit der Nebenkostenabrechnung, die überhöht und von Vermieter B auch nicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen deklariert ist.
- Herr B bekommt seit Monaten kleine Miete mehr von seinem Mieter C und muss deshalb eine Räumungsklage anstreben.
Arbeitsrechtsschutz:
Mitarbeiter Müller wird grundlos gekündigt und hat noch Anspruch auf zwei zurückliegende Löhne. Müller muss nun klagen, um an seinen Lohn zu kommen.
Vertragsrechtsschutz und Sachenrecht:
Herr M kauft sich einen Jahreswagen für 30.000,- EUR. Nach ca. einem Monat stellt er fest, dass es sich um einen Unfallwagen handelt und möchte den Vertrag wandeln.
Verkehrsrechtsschutz:
Frau Müller wird mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt und soll wegen dieser Ordnungswidrigkeit ihren Führerschein für zwei Monate abgeben. Mit Hilfe eines Anwaltes, der fristgerechten Einspruch gegen die Behördliche Forderung einlegt, kann sie ihre Fahrerlaubnis behalten und das Verfahren wird eingestellt.
Sozialgerichtsrechtsschutz:
Herr B erleidet während seiner Tätigkeit bei einer Lackiererei einen Arbeitsunfall. Die Sozialversicherung erkennt seine Erwerbsunfähigkeit nicht an. Nun müssen verschiedne Gutachten erstellt werden, so dass Herr B seine Ansprüche gegen die Sozialversicherung und mit Hilfe eines Rechtsbeistandes durchsetzen kann.
Strafrechtsschutz:
Frau B wird beschuldigt, während der U - Bahnfahrt einen anderen Fahrgast mit dem Regenschirm verletzt zu haben. Sie wird der fahrlässigen Körperverletzung angeklagt und kann mit Hilfe eines Anwaltes eine Einstellung des Verfahrens bewirken.
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