Kfz - Versicherung / Autoversicherung
a) Kfz - Haftpflichtversicherung
Die Kraftfahrzeugversicherung ist eine Pflichtversicherung und deckt Sach - Personenschäden und echte Vermögensschäden ab. Die Tarifbestimmungen regeln den Preis, den ein Versicherungsnehmer für Kraftfahrzeuge und Anhänger bezahlen muss, wenn er ein Kfz in Deutschland versichern möchte.
Der Beitrag richtet sich nach der Region in der das Fahrzeug zugelassen wird, nach verschiednen Tarifgruppen und nach der Schadensfreiheitsklasse, in die der Vertrag eingestuft ist. Zusätzlich unterscheiden sich die Beiträge der verschiednen Versicherungsgesellschaften.
b) Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am Fahrzeug ab. Versicherte Schadenfälle sind z.B. Wildschäden, Einbruchdiebstahl, Hagel - Feuerschäden, oder Glasbruch.
c) die Vollkaskoversicherung
In der Fahrzeug - Voll - Versicherung sind alle Schäden, die bereits in der Fahrzeugteilversicherung gedeckt sind, mitversichert und darüber hinaus:
In der Kasko - Versicherung sind Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen lt. VVG - Versicherungsvertragsgesetz § 61 nicht gedeckt.
Kraftfahrtunfallversicherung
Hierbei handelt es sich um eine Summenversicherung. D.h.
Im Versicherungsfall wird die vereinbarte Versicherungssumme fällig. Das geschützte Rechtsgut ist die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit der Insassen.
Der Versicherungsfall ist der Tod, bzw. die Invalidität durch einen Verkehrsunfall.
Die Kraftfahrtunfallversicherung kann abgeschlossen werden,
Nach dem Pauschalsystem, ist jede versicherte Person mit dem Anteil, der Anzahl der Versicherten entsprechend dem Teilbeitrag der vereinbarten Summe versichert.
Nach dem Personen oder Platzsystem sind deklarierte Plätze oder Personen mit der entsprechenden Versicherungssumme gegen Schadenfälle versichert.
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