Hausratversicherung

Die Hausratversicherung versichert Sachen, die in einem Hausrat zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Für Bargeld und Wertsachen gelten Entschädigungsgrenzen.  an beweglichen oder vom Mieter auf eigene Kosten, eingebrachte Sachen. ( Einbauküche, Laminatboden, Kachelofen )

Versicherte sind Schäden, die entstehen durch:

  • - Brand und Blitzschlag
  • - Einbruchdiebstahl Raub und Vandalismus
  • - Leitungswasser
  • - Sturm und Hagel
  • - Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers seiner Teile oder Ladung

Mitversichert sind Aufräumungskosten, Bewegungs und Schutzkosten, Schadenminderungskosten und Schlossänderungskosten, die nach einem Schadenfall entstehen können. Hier unterscheiden sich die Gesellschaften gravierend in Ihrer Leistung und im Beitrag.

Glasbruchversicherung / Glasversicherung

Die Glasversicherung kann in Ergänzung zur Hausratversicherung, oder auch als Einzelvertrag abgeschlossen werden. Sie versichert den Glasbruch, ohne dass dafür das Schadenereignis relevant ist. Ausgeschlossen sind u.a. Schäden an Trinkgefässen, Handspiegeln und Lampen. Der Vorsatz ist wie in allen Versicherungen ausgeschlossen.

Versicherungsschutz besteht z.B. für Wandspiegel, Tischplatten aus Glas und Fenstergläsern.

 
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