Private Haftpflichtversicherung
Jeder Mensch braucht eine private Haftpflichtversicherung, um bei verursachten
Schäden (fahrlässig oder auch grob fahrlässig) abgesichert zu sein.
Der Leistungsumfang einer Privathaftpflichtversicherung schließt in der
Regel Personenschäden, Sachschäden und daraus resultierende
Vermögensschäden ein. Daneben können auch reine
Vermögensschäden durch den Haftpflichtversicherer reguliert werden, was
allerdings in der Praxis oft etwas schwieriger ist.
Verursacht der Versicherungsnehmer vorsätzlich einen Schaden, so ist dieser
natürlich nicht mitversichert. Auch Schäden, die zwischen Personen
innerhalb einer häuslichen Gemeinschaft entstehen oder zwischen Personen,
die zusammen über einen Haftpflichtversicherungsvertrag versichert sind,
werden ebenfalls nicht ausgeglichen.
Informationen zur Privathaftpflicht
Oft brauchen wir die private Haftpflichtversicherung nur für lapidare,
kleinere Schäden, die uns als Missgeschick passieren – wie
beispielsweise eine zerbrochene Vase. So einen Schaden könnte man
selbstverständlich auch selber tragen. Allerdings kann es auch zu ganz
anderen unglücklichen Verkettungen kommen, wenn Sie beispielsweise als
Fußgänger grob fahrlässig einen Verkehrsunfall mit mehreren
Beteiligten verursachen. Personen- und Sachschäden in diesem Fall
können schnell 5- und 6-stellige Summen erreichen, die sich so einfach
nicht decken lassen.
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